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   LSG Sachsen, 18.01.2013 - L 1 KR 33/11   

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https://dejure.org/2013,460
LSG Sachsen, 18.01.2013 - L 1 KR 33/11 (https://dejure.org/2013,460)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2013 - L 1 KR 33/11 (https://dejure.org/2013,460)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - L 1 KR 33/11 (https://dejure.org/2013,460)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.01.2013 - L 1 KR 33/11
    Davon ist bei einer Hilfe zur körperlichen Betätigung dann auszugehen, wenn der Versicherte aufgrund der Schwere der Erkrankung dauerhaft Anspruch auf Maßnahmen der Physikalischen Therapie hat, die durch das beanspruchte Hilfsmittel unterstützte eigene körperliche Betätigung diese Therapie entweder wesentlich fördert oder die Behandlungsfrequenz infolge der eigenen Betätigung geringer ausfallen kann und sich deshalb die Versorgung mit dem Hilfsmittel im Rahmen der Wahlmöglichkeit des Versicherten (§ 33 Erstes Buch Sozialgesetzbuch [SGB I] und § 9 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IX] als wirtschaftlich darstellt (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R - juris Rn. 19 ff. m. zahlreichen w. N.).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.01.2013 - L 1 KR 33/11
    Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 Abs. 1 SGB V; vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R - juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04

    Krankenversicherung - Erforderlichkeit eines Hilfsmittels - keine Beiladung

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.01.2013 - L 1 KR 33/11
    Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass dann, wenn die Versorgung mit dem Bewegungstrainer die Physikalischen Behandlungen nicht (teilweise) kompensieren würde, sondern lediglich zusätzlich zum Einsatz käme, das Hilfsmittel nicht wirtschaftlich und damit erforderlich wäre (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 26. Mai 2011 - L 1 KR 9/10, S. 8 d. Umdrucks - nicht veröffentlicht - mit Hinweis auf Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2005 - L 11 KR 2161/04 - juris Rn. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - L 16 KR 178/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.01.2013 - L 1 KR 33/11
    Damit ist der Einsatz des Bewegungstrainers Teil des ärztlich verantworteten komplexen therapeutischen krankheitsbezogenen Vorgehens (des Therapieplans), indem das Hilfsmittel neben der weiteren therapeutischen Maßnahme der regelmäßigen Physikalischen Therapie eingesetzt und von den die Klägerin behandelnden Ärzten bei der Planung von Intensität und Häufigkeit der Krankengymnastik als weiteres Therapieelement berücksichtigt wird (BSG, aaO., Rn. 22; vgl. hierzu auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2000 - L 16 KR 178/98 - juris Rn. 22).
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